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© Klaus-Peter Spyra, Fuchsweg 24, 33829 Borgholzhausen
Vorder und Wiederlade Lehrgang

 
 
Frage 1
Wer kann am Vorder & Wiederlade Lehrgang Teilnehmen?
Jeder der das 21. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahme ab 18 möglich.
Der Teilnehmer muss Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder EG Bürger.
Wohnort seit mind. 3 Jahren in der BRD
 
Frage 2
Was benötige ich für den Lehrgang?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
 
Frage 3
Welche Unterlagen benötige ich?
Sie bekommen alle Unterlagen vom Lehrgangsträger!
Buchempfehlung: Klaus Oswald " Die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz"
 


 
Waffensachkunde
 
 
Frage 1
Wer darf teilnehmen?
Jeder der das 18te Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind möglich.
 
Frage 2
Was wir gelehrt?
Die Theorie nach dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes.
Diese umfasst: Waffentechnik, Grundzüge der Ballistik, Munitionskunde,
Notwehr-Notstand, Aufbewahrung, Führen, usw.
 
Frage 3
Wir bilden aus an nachstehenden Waffen:
Ruger SA Revolver, S&W DA Revolver .357 Mag. Revolver Kaliber .22Mag WT
.22 lfb. Revolver Nagant etc.
Colt A 1911, H&K USP .40 S&W und 9mm Luger, Pistole Luger 08, Mauser C96,
Pistole Glock , Pistole CZ, Pistole Walther, Pistole Hämmerli etc.
Mauser K98, Jagdgewehr Tikka .300WM / .243 Remington Police Cal. 223
Flinten Bockflinte, Querflinte, Bockbüchsflinte, Vorderschaftrepetierer
und diverse Halbautomaten.
 
Frage 4
Gibt es Einschränkungen für die Teilnahme?
Ja, ich lehne die Ausbildung politisch motivierter Teilnehmer ab.

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